| CAMPINGPLATZORDNUNG | ||
| FOLGENDE REGELN WURDEN EINGEFÜHRT UM DEN CAMPINGGÄSTEN EINEN ENTSPANNENDEN UND ERHOLSAMEN URLAUB | ||
| ZU ERMÖGLICHEN. WIR BITTEN SIE, SICH STRIKT DARAN ZU HALTEN UND FÜR DEREN EINHALTUNG ZU SORGEN. | ||
| WER DIE VORSCHRIFTEN MISSACHTET MUSS DEN CAMPINGPLATZ VERLASSEN. ETWAIGE REKLAMATIONEN WERDEN VON | ||
| DER DIREKTION ENTGEGENGENOMMEN. | ||
| WIR GEHEN DAVON AUS, DASS DIESE VORSSCHRIFTEN DEN CAMPINGGÄSTEN BEIM BETRETEN DES GELÄNDES BEKANNT | ||
| SIND UND AKZEPTIERT WERDEN: | ||
| 1) - | Die Anmeldung in der Direktion ist obligatorisch. Das Betreten des Campingplatz ist ohne Genehmigung der Direktion verboten. | |
| 2) - | Die Aufenthaltsgebühr je Tag versteht sich vom Zeitpunkt der Ankunft bis 10,00 Uhr des folgenden Tages. Die Aufenthaltsgebühr ist am Tag vor | |
| der Abreise zu bezahlen. Am Tag der Abreise muss der Campingplatz vor 10,00 Uhr geräumt werden. Andernfalls wird ein zusätzlicher Aufenthaltstag | ||
| verrechnet. | ||
| 3) - | Alle Gäste müssen bei ihrer Ankunft ein Ausweisdokument vorlegen welches am Ende des Aufenthaltes rückerstattet wird. | |
| Jeder erhält dann sofort ein Kennzeichen das gut sichtbar zu tragen ist. Am Ende des Aufenthaltes hat jede Person für die Rückgabe des Kennzeichens | ||
| zu sorgen. | ||
| 4) - | Eine eventuelle Änderung der Personenanzahl je Stellplatz muss der Direktion unverzüglich mitgeteilt werden. | |
| 5) - | Die Direktion ist bestrebt allen Gästen eine gute Unterbringung zu ermõglichen. In diesem Sinne behalten wir uns - je nach Bedarf - das Recht vor, | |
| Autos, Zelte, Wohnwagen, Camper usw. verstellen zu lassen. Wir behalten uns das Recht vor, je Stellplatz die Hõchstzahl der anwesenden | ||
| Personen festzulegen. | ||
| 6) - | Von 23,00 bis 8,00 Uhr und von 13,00 bis 16,00 Uhr ist innerhalb des Campingplatzes jede lärmende Tätigkeit untersagt, welche die Ruhe der | |
| anderen Gäste stõrt (schreien, singen, spielen, musizieren, usw.). Dasselbe gilt für das Auf- und Abbauen von Zelten, Caravans, usw. | ||
| 7) - | Das Graben von Lõchern und Kanälen ist verboten. Bitte helfen Sie uns das Geläande innerhalb und außerhalb des Campingplatzes sauber zu halten. | |
| Trinkwasser ist ein kostbares Gut. Jegliche Verschwendung der Wasservorräte ist verboten. Die Brunnen entlang der Wege dürfen ausschließlich | ||
| für die Trinkwasserversorgung mit geeigneten Behältern verwendet werden. Jede andere Verwendung der Brunnen ist verboten. | ||
| 8) - | Innerhalb und außerhalb des Campingplatzes dürfen keine offenen Feuer entfacht werden. | |
| 9) - | Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für Schäden an Fahrzeugen. Dies gilt auch für alle anderen innerhalb Campingplatzes abgestellten | |
| persõnlichen Gegenstände der Gäste. Im Falle von Diebstahl und Verlusten übernimmt die Direktion keinerlei Haftung. | ||
| 10) - | Campinggäste dürfen mit ihrem Fahrzeug ausschließlich am Tag der An- und Abreise auf das Campinggelände fahren (zur Verrichtung der | |
| Verladetätigkeit). Ihr Fahrzeug parken Sie auf dem Gelände vor dem Campingplatz. | ||
| 11) - | Für die Sauberkeit auf dem Campingplatz sind unsere Gäste verantwortlich. Bitte helfen Sie uns das Gelände innerhalb und außerhalb des | |
| Campingplatzes sauber zu halten. Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. | ||
| 12) - | Bitte achten Sie auf der Toilette sowie im Dusch- und Waschraum auf hõchste Sauberkeit. Verlassen Sie die Räumlichkeiten bitte so, wie Sie | |
| diese gerne vorfinden mõchten | ||
| 13) - | Der Stromanschluss an den Elektro-Säulen ist nach vorheriger Genehmigung, der Direktion mõglich. Diese wird dafür das zuständige Personal beauftragen. | |
| 14) - | Bitte unterlassen Sie jegliches Hantieren an den Schaumlõschern welche sich auf dem Campingplatz befinden. | |
| 15) - | Tagesbesucher (es werden nicht mehr als drei zugelassen) müssen in der Direktion ihre Ausweisdokumente abgeben. Dauert der Aufenthalt länger | |
| als eine Stunde wird auf alle Fälle der Tagessatz verrechnet. Wenn sich auf dem Campingplatz bereits die erlaubte Hõchstzahl von Gästen aufhält, | ||
| werden keine Besucher eingelassen. | ||
| 16) - | Die Direktion behält sich im Allgemeinwohl und für alle nicht hier genannten Fälle das Recht vor, immer und überall einzuschreiten. | |
| SONDERREGELN WELCHE AUSSCHLIESSLICH DIE NUTZUNG DER BUNGALOWS BETREFFEN, SIND DARIN AUF DER | ||
| ANSCHLAGTAFEL ERSICHTLICH. | ||